Kommission für Jugendmedienschutz
                             Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, das für die inhaltliche Kontrolle im Bereich des privaten Rundfunks und im Internet (Telemedien) zuständig ist. Die KJM beurteilt, ob Angebote gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen und kann gegen sie vorgehen. Rechtsgrundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
                        Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, das für die inhaltliche Kontrolle im Bereich des privaten Rundfunks und im Internet (Telemedien) zuständig ist. Die KJM beurteilt, ob Angebote gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen und kann gegen sie vorgehen. Rechtsgrundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
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